Donnerstag, 3. Januar 2019

Wer hat Anspruch auf eine Auszeit ?


Unsere Vereinsmitglieder zahlen einen Vereinsbeitrag von 25 Euro im Jahr, umgerechnet ca 7 Cent je Tag. Damit decken wir entstehende Verwaltungskosten ab.

Dafür bieten wir Ihnen mit unserem Projekt maximal 21 Ferientage in den uns zur Verfügung stehenden Unterkünften, allerdings nicht zusammenhängend.

Unsere "Gastgeber mit Herz" stellen uns Leerzeiten / Buchungslücken in ihren Ferienobjekten zur Verfügung, das können z.B. 2 Tage in der Woche, ein Wochenende von Freitag bis Sonntag oder eben auch 7 Tage (Eine Ferienwoche) sein.


Termine sind somit vorgegeben. Alternativ können wir immer bei unseren Gastgebern anfragen, ob andere Termine frei sind und zur Verfügung gestellt werden können.

Grundsätzlich gilt: 

Erstantragsteller haben Vorrang !

Erst wenn für eine Unterkunft kein Erstantragsteller vorhanden ist wird die Unterkunft auch für die Mitglieder freigegeben, die schon einmal eine Unterkunft über uns in Anspruch genommen haben.


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